Die Zwangsvollstreckung in das Immobilienvermögen eines Schuldners kann auf dreierlei Weise erfolgen:
- durch Eintragung einer Zwangshypothek zur Sicherung der Forderung
- durch Zwangsverwaltung (Zugriff auf die laufenden Erträge der Immobilie)
- durch Zwangsversteigerung (endgültige Verwertung der Immobilie/Zugriff auf den Versteigerungserlös).
Eine anwaltliche Vertretung kann sinnvoll sein sowohl für den betreibenden Gläubiger, als auch für Gläubiger anderer im Grundbuch eingetragener Belastungen, die dem Verfahren eventuell beitreten. Im Versteigerungsverfahren wird sich die Frage stellen, ob eine Durchführung beispielsweise durch Leistung von Ratenzahlungen des Schuldners oder durch freihändigen Verkauf noch abwendet werden kann; ein eingetragener Gläubiger wird prüfen, ob er mit seinem Recht im Rang vor oder nach dem betreibenden Gläubiger steht, nach dessen Recht sich das geringste Gebot bestimmt und ob Rechte und Ansprüche von ihm anzumelden sind und anderes mehr.
Das Immobiliarvollstreckungsrecht berührt eine Reihe schwieriger rechtlicher und wirtschaftlicher Probleme, bei denen ich Sie anwaltlich beraten und vertreten kann.