Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes. Er ist zuständig für die Beurkundung von Rechtsvorgängen, für Beglaubigungen und andere Angelegenheiten auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege. Die Tätigkeit des Notars ist darauf ausgerichtet, durch klare Regelungen Streit in der Zukunft zu vermeiden. Seine Urkunden genießen volle Beweiskraft. Seine Tätigkeit ist unparteiisch, sie dient dem Interesse aller Beteiligter.
In Angelegenheiten von erheblicher Tragweite, beispielsweise beim Kauf einer Immobilie, ist die Beurkundung durch einen Notar oft gesetzlich vorgeschrieben. Durch das Beurkundungsverfahren will der Gesetzgeber sicherstellen, daß die Beteiligten sachkundige Beratung erhalten und über zweckmäßige Gestaltungsmöglichkeiten und die rechtliche Tragweite des beabsichtigten Geschäfts aufgeklärt werden. Es ist dabei Aufgabe des Notars, den Sachverhalt aufzunehmen, den wirklichen Willen aller Beteiligten festzustellen und diesen in der Urkunde zweifelsfrei zu formulieren.
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