Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes. Er ist zuständig für die Beurkundung von Rechtsvorgängen, für Beglaubigungen und andere Angelegenheiten auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege. Die Tätigkeit des Notars ist darauf ausgerichtet, durch klare Regelungen Streit in der Zukunft zu vermeiden. Seine Urkunden genießen volle Beweiskraft. Seine Tätigkeit ist unparteiisch, sie dient dem Interesse aller Beteiligter.
In Angelegenheiten von erheblicher Tragweite, beispielsweise beim Kauf einer Immobilie, ist die Beurkundung durch einen Notar oft gesetzlich vorgeschrieben. Durch das Beurkundungsverfahren will der Gesetzgeber sicherstellen, daß die Beteiligten sachkundige Beratung erhalten und über zweckmäßige Gestaltungsmöglichkeiten und die rechtliche Tragweite des beabsichtigten Geschäfts aufgeklärt werden. Es ist dabei Aufgabe des Notars, den Sachverhalt aufzunehmen, den wirklichen Willen aller Beteiligten festzustellen und diesen in der Urkunde zweifelsfrei zu formulieren.
Konkret werde ich beim Beispiel des Immobilienkaufvertrages insbesondere dafür sorgen, dass ein sicherer Leistungsaustausch gewährleistet ist, Sie also als Verkäufer Ihr Eigentum nicht ohne Erhalt des Kaufpreises verlieren und andererseits als Käufer den Kaufpreis erst zahlen, wenn der Eigentumswechsel gesichert ist; ferner kümmere ich mich mit meinen Mitarbeiterinnen nach der Beurkundung um eine reibungslose Abwicklung der zur Durchführung des Vertrages notwendigen weiteren Schritte.
Aber auch in vielen anderen Bereichen notarieller Tätigkeit, etwa im Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, bei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, kann ich für Sie sichere und dauerhaft tragfähige Lösungen entwickeln und mit Ihnen eine auf Ihre persönliche Situation abgestimmte Urkunde erstellen.
Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik "Tätigkeitsschwerpunkte" oder rufen Sie uns einfach an.