Mein Notariat bestand von 1996 bis 2024 und ist in dieser Zeit zu einem wichtigen Teil meiner beruflichen Tätigkeit geworden. Erfahrene Notariatsmitarbeiterinnen unterstützten mich bei der Vorbereitung und Abwicklung der Urkundsgeschäfte.
Im Notariat begleitete ich Sie von der Besprechung Ihres Anliegens über den Urkundenentwurf und die Beurkundung bis zur vollständigen Abwicklung des Geschäfts. Präzision in der Urkundengestaltung und eine über lange Zeit gewachsene Erfahrung in der reibungslosen Zusammenarbeit mit Behörden und Gerichten sorgten für eine optimale Umsetzung Ihrer Wünsche.
Zu den Notariatsgeschäften gehörten beispielsweise:
- Grundstücks- und Wohnungskaufverträge
- Schenkungen und Übertragungen in vorweggenommener Erbfolge
- Erbbaurechtskaufverträge
- Grundschuldbestellungen
- Nießbrauch, Wohn- und sonstige Nutzungsrechte
- Löschung von Grundstücksbelastungen
- Testamente und Erbverträge
- Erbauseinandersetzungen und Erbteilsübertragungen
- Erbscheinsanträge
- Ausschlagung von Erbschaften
- Vorsorgevollmachten
- Patientenverfügungen
- Ehe- und Partnerschaftsverträge
- Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Adoptionen
- Gesellschaftsgründungen
- Satzungsänderungen
- Geschäftsanteilskauf und -abtretung
- Handelsregisteranmeldungen
- Vereinsregisteranmeldungen
- Generalvollmachten und spezielle Vollmachten
- Unterschriftsbeglaubigungen
Kosten:
Die Notarkosten sind gesetzlich geregelt im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Der Gesetzgeber hat damit festgelegt, dass für dieselbe Urkunde von allen Notaren die gleichen Gebühren erhoben werden. Die Höhe der Gebühren ist abhängig von dem jeweiligen Geschäftswert, der Zeitumfang der Bearbeitung spielt dagegen keine Rolle. Auch die vorbereitenden Tätigkeiten der Beratung und des Entwurfes sind mit der Gebühr für das Beurkundungsverfahren abgegolten.