Ein Rechtsanwalt berät und vertritt Mandanten in allen Rechtsangelegenheiten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Er ist insoweit nur seinen Mandanten gegenüber verpflichtet.
Nicht jeder Streit erfordert die Einschaltung eines Rechtsanwalts, wenn Sie aber in einer Auseinandersetzung wirtschaftliche oder persönliche Nachteile befürchten müssen, kann die Mitwirkung eines Rechtsanwalts Ihnen helfen, nach präziser professioneller Information über Ihre Rechte und Pflichten die Erfolgsaussichten einer Rechtsverfolgung einzuschätzen.
Meine Tätigkeit als Rechtsanwalt umfasst
- die Erteilung von mündlichen oder schriftlichen Rechtsauskünften,
- die Beratung oder Vertretung bei außergerichtlichen Verhandlungen mit der Gegenpartei,
- Prozessvertretung,
- das gerichtliche Mahnverfahren,
- Einleitung oder Abwehr von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen,
- Einlegung von Rechtsmitteln.