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Zivilrecht

Im deutschen Recht unterscheidet man zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht. Das Zivilrecht ist ein Teil des Privatrechts, es ist geregelt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Zum Zivilrecht gehört das Schuldrecht, das Sachenrecht, das Familienrecht und das Erbrecht.

Prozesse in Zivilsachen werden vor den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit geführt, den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof.

Ich kann als Rechtsanwalt für Sie vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten tätig werden.

Rechtsanwalt und Notar Christian Propfe

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Rechtsanwalt und Notar Christian Propfe
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38100 Braunschweig
Deutschland

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